Zwingernamen
Hi,
klar gibt es dazu Regelungen
Die Mitglieder des FCI/VDH suchen sich einen/mehrere Zwingernamen aus (was eben gefällt) und beantragen ihn eben beim zuständigen Verband, am Besten aber beim FCI, der überprüft, ob der Name noch frei ist und ihn dann dem Züchter auf Lebenszeit erteilt.
Dieser Name ist dann auch geschützt.
Der Züchter kann sich nun aussuchen, ob er den Zwingernamen vor oder nach dem Rufnamen des Hundes genannt haben möchte.
Das gilt dann auch verbindlich für alle in dem Zwinger geborenen Hunde. Bei uns zB "Lesnoy´s" als Zwingernamen vor den Rufnamen: Lesnoy´s Danilo. Oder eine Hündin, die im Zwinger Lesnoys lebt: Haphiera vom Fischerhof. Deren Welpen dann den Namen "Lesnoy´s" und dann der Rufname tragen würden.
Lieben Gruß Tina
klar gibt es dazu Regelungen
Die Mitglieder des FCI/VDH suchen sich einen/mehrere Zwingernamen aus (was eben gefällt) und beantragen ihn eben beim zuständigen Verband, am Besten aber beim FCI, der überprüft, ob der Name noch frei ist und ihn dann dem Züchter auf Lebenszeit erteilt.
Dieser Name ist dann auch geschützt.
Der Züchter kann sich nun aussuchen, ob er den Zwingernamen vor oder nach dem Rufnamen des Hundes genannt haben möchte.
Das gilt dann auch verbindlich für alle in dem Zwinger geborenen Hunde. Bei uns zB "Lesnoy´s" als Zwingernamen vor den Rufnamen: Lesnoy´s Danilo. Oder eine Hündin, die im Zwinger Lesnoys lebt: Haphiera vom Fischerhof. Deren Welpen dann den Namen "Lesnoy´s" und dann der Rufname tragen würden.
Lieben Gruß Tina
Ein Australian Terrier ist gut - zwei sind besser!
Der Mensch versteht aus gutem Grund am besten sich mit seinem Hund, vor allem seiner Meinung wegen: Der Hund sagt nämlich nichts dagegen ...
Der Mensch versteht aus gutem Grund am besten sich mit seinem Hund, vor allem seiner Meinung wegen: Der Hund sagt nämlich nichts dagegen ...
Und hier ein Auszug des FCI´s, natürlich des "echten" 
3. Zwingernamenschutz
Die Rassehunde-Zuchtvereine müssen über die von ihnen geschützten Zwingernamen Nachweis führen.
3.1 Der VDH empfiehlt, Zwingernamen durch die F.C.I. schützen zu lassen.
Durch die F.C.I. zu schützende Zwingernamen müssen sich deutlich von den bereits durch die F.C.I. geschützten Zwingernamen unterscheiden.
Zwingernamenschutz durch die F.C.I. ist vom Züchter über die Rassehunde-Zuchtvereine formlos beim VDH zu beantragen.
3.2 Der Rassehundezuchtverein muß sicherstellen, daß der beantragte Zwingername nicht zuvor vom Züchter außerhalb des FCI-Bereichs verwendet wurde.
Wenn mehrere Rassehunde-Zuchtvereine dieselbe Rasse betreuen, darf nur Zwingernamenschutz erteilt werden, wenn sichergestellt worden ist, daß der oder die anderen Vereine den Namen nicht geschützt haben. Die vom Erstverein geschützten Zwingernamen haben Bestandsschutz.
In neu hinzukommenden Vereinen bereits geschützte Zwingernamen müssen so geändert werden, daß Verwechslungen ausgeschlossen sind. Gebühren dürfen nur von dem Verein erhoben werden, der den Namen einträgt.
3.3 Der Zwingernamenschutz erlischt, wenn von den Rassehunde-Zuchtvereinen nicht anders geregelt, beim Tode des Züchters, sofern der Erbe nicht den Übergang des Zwingernamens auf sich beantragt. Zwingernamen werden bis zu 10 Jahren nach dem Tode des Züchters nicht an andere Züchter vergeben. Während dieser Zeit können Erben oder Nachkommen des Züchters die Übertragung des Zwingernamens noch beantragen.
Übertragungen sind nur durch Erbfolge oder entsprechende von den zuständigen Rassehunde-Zuchtvereinen zu genehmigende vertragliche Regelungen möglich.
Da ist dann auch deine Übername des Zwingernamens dargestellt, Ulrike.
Lieben Gruß Tina
3. Zwingernamenschutz
Die Rassehunde-Zuchtvereine müssen über die von ihnen geschützten Zwingernamen Nachweis führen.
3.1 Der VDH empfiehlt, Zwingernamen durch die F.C.I. schützen zu lassen.
Durch die F.C.I. zu schützende Zwingernamen müssen sich deutlich von den bereits durch die F.C.I. geschützten Zwingernamen unterscheiden.
Zwingernamenschutz durch die F.C.I. ist vom Züchter über die Rassehunde-Zuchtvereine formlos beim VDH zu beantragen.
3.2 Der Rassehundezuchtverein muß sicherstellen, daß der beantragte Zwingername nicht zuvor vom Züchter außerhalb des FCI-Bereichs verwendet wurde.
Wenn mehrere Rassehunde-Zuchtvereine dieselbe Rasse betreuen, darf nur Zwingernamenschutz erteilt werden, wenn sichergestellt worden ist, daß der oder die anderen Vereine den Namen nicht geschützt haben. Die vom Erstverein geschützten Zwingernamen haben Bestandsschutz.
In neu hinzukommenden Vereinen bereits geschützte Zwingernamen müssen so geändert werden, daß Verwechslungen ausgeschlossen sind. Gebühren dürfen nur von dem Verein erhoben werden, der den Namen einträgt.
3.3 Der Zwingernamenschutz erlischt, wenn von den Rassehunde-Zuchtvereinen nicht anders geregelt, beim Tode des Züchters, sofern der Erbe nicht den Übergang des Zwingernamens auf sich beantragt. Zwingernamen werden bis zu 10 Jahren nach dem Tode des Züchters nicht an andere Züchter vergeben. Während dieser Zeit können Erben oder Nachkommen des Züchters die Übertragung des Zwingernamens noch beantragen.
Übertragungen sind nur durch Erbfolge oder entsprechende von den zuständigen Rassehunde-Zuchtvereinen zu genehmigende vertragliche Regelungen möglich.
Da ist dann auch deine Übername des Zwingernamens dargestellt, Ulrike.
Lieben Gruß Tina
Ein Australian Terrier ist gut - zwei sind besser!
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Beiträge: 10ich habe mal eine Frage bzgl. Zwingernamen. Ich dachte immer, dass Zwingernamen quasi die "Nachnamen" der Hunde sind und irgendwie immer mit "von/vom ..." beginnen. Neulich sind mir englische Namen untergekommen, die vor dem eigentlichen Rufnamen standen. Gibt es da eigentlich irgendwelche allgemeinen Richtlinien???
Liebe Grüße
Angela mit Debbie