Wie muss ein Hund in Deutschland im Auto gesichert sein?

Maluka
  • Halbstarker
Beiträge: 407
Also bei uns in der Schweiz MUSS ein Hund nicht gesichert sein, er darf nur nicht im Fahrerraum sein.
Ein Hundegitter reicht aus und ein Hund darf im Kofferraum mitfahren.
Gestern erzählte jemand das in Deutschland ein Hund im Kofferraum mit Gitter, noch zusätzlich durch eine Leine gesichert werden muss.

Ist das so?
Liebe Grüsse Maluka & Dogs
meikegerhardeiben
  • Forenwelpe
Beiträge: 5
Nein, dass muss er nicht. Es ist, wie bei euch in der Schweiz. Es langt das Gitter zwischen Kofferraum und Fahrerraum. Ich bevorzuge allerdings einen geräumigen Transportkorb. Da können sie nicht raus springen, wenn ich die Klappe vom Kofferraum öffne. Wenn etwas passiert, sind sie gut "gesichert", wobei das relativ zu betrachten ist. Im Fahrerraum hat ein Hund, meiner Meinung nach, auf jeden Fall nichts zu suchen. Da würden auch die Versicherungen nicht mitspielen, da ein Hund als "Sache" gilt. Darauf sollte geachtet werden.
LG schickt Meike
Maluka
  • Halbstarker
Beiträge: 407
Danke für deine Antwort.
In der Schweiz gilt ein Hund nicht als Sache.
Es gibt ja auch die Massgefertigten Gitter mit Klappe, welche man im Rahmen der Heckklappe hat einbauen lassen kann. Um im Sommer die Heckklappe offen zu lassen, rausspringen verhindert ect..

Die SKN-Kursleiterin meinte man müsse, diese Gurten nehmen die für die Sicherung auf der Rückbank sind - einstecken und zwischen dem Sitz durch in den Kofferraum.
Mein Auto hat eine herausnehmbare Sitzbank und keine Klappsitze!

Für mich war das ganze nicht logisch, verstand auch nicht für was es nötig ist - wichtig ist ja das der Hund nicht in den Fahrerraum kommt oder bei einer Vollbremssung nach vorne schiesst.
Liebe Grüsse Maluka & Dogs
Lupine 3
  • Forenwelpe
Beiträge: 143
In Deutschland muss man Hunde genauso wie "Sachen" gegen Herumfliegen bei Vollbremsung oder kurviger Fahrweise sichern, also eine "normale Verkehrssicherungspflicht" gewährleisten, auch Ladungssicherung genannt. Sinnvoll finde ich das durchaus, es kann Verletzungen aller Autoinsassen vorbeugen. Wir fahren, da wir keinen Bus besitzen, im normalen Pkw im Verhältnis 2 Hunde im Kofferraum mit integriertem, festgeschraubten Gitter und 2 Hunde auf der Rückbank, die angegurtet werden. Wir lassen die Leinen bei allen Hunden dran (am Gitter eingehakt führt es nicht zu Leinensalat und die Hunde haben dennoch Bewegunsmöglichkeit), damit kein plötzliches aus dem Auto hüpfen vorkommen kann - es sind so viele Hunde, die gerade als Neulinge oder durch Erschrecken oder Neugierde auf vorbei kommende Schmidt's Katze oder sonstwas weglaufen, wenn man die Tür bzw. Heckklappe öffnet.
Die kalte Schnauze eines Hundes ist erfreulich warm gegen die Kaltschnäuzigkeit mancher Mitmenschen. (Ernst R. Hauschka)
Beurteile Menschen nicht nach ihren Worten, sondern nach ihren Taten, denn viele reden vortrefflich, aber handeln schlecht.
(Unbekannt)
shaklin
  • Forenwelpe
Beiträge: 131
Anschnallpflicht direkt nicht, da anschnallen nur eine Möglichkeit ist von vielen.
Da Hunde als "Ladung" gelten, ist es keine Pflicht, seinen Hund hinter einem Gitter auch noch anzuschnallen.

Pflicht ist jedoch dafür zu sorgen, dass der Hund generell gesichtert ist (egal ob mit Gurt, Box oder Gitter), da es ja nur darum geht, dass sie einem nicht gefährlich sein könnten, im Falle eines Unfalls.
Dieses Gesetz ist mit Sicherheit nicht "zum Wohle" der Tiere eingeführt worden (leider).

Ein Verstoß wird mit 35 Euro und bei einer Gefährdung mit 50 Euro und 3 Punkten geahndet.

Hier etwas ausführlicher:
http://www.abc-tierschutz.de/hunde_auto_gesetz.htm
Gehe jeden noch so schweren Gang mit mir, alles ist leichter für mich - mit Dir
Lupine 3
  • Forenwelpe
Beiträge: 143
Original von shaklin:

Anschnallpflicht direkt nicht, da anschnallen nur eine Möglichkeit ist von vielen.
Da Hunde als "Ladung" gelten, ist es keine Pflicht, seinen Hund hinter einem Gitter auch noch anzuschnallen.
Pflicht ist jedoch dafür zu sorgen, dass der Hund generell gesichtert ist (egal ob mit Gurt, Box oder Gitter), da es ja nur darum geht, dass sie einem nicht gefährlich sein könnten, im Falle eines Unfalls.
Dieses Gesetz ist mit Sicherheit nicht "zum Wohle" der Tiere eingeführt worden (leider).

Jain. Das Gesetz soll sicherlich Fahrzeuginsassen menschlicher Art schützen. Aber ich finde, dass es gleichzeitig Hunde ebenfalls schützen kann. Wer schon mal einen richtig heftigen Crash miterlebt hat und auch, welche Wucht ein klitzekleines Kinderspielzeug hat, dass während des Crashs aus der Hand des im Auto befindlichen Kindes auf einmal frei wird und nach vorne fliegt und dabei erstaunliches anrichtet, wird im Nachhinein froh sein, dass es kein(e) z. B. 26 kg-Hund(e) war(en), der/die nach vorne flog(en)! Mal abgesehen davon ist es mit Sicherheit nicht gesund für den Hund, durch eine Autoscheibe zu fliegen oder gegen einen Autovordersitz.
Das Ladungssicherungsgesetz macht meiner Meinung nach Sinn.
Es bleibt aktuell aber noch jedem selbst überlassen, wie er seine mitfahrenden Hunde sichert (hinter Gepäckgitter, angeschnallt oder in Box).

Ein Verstoß wird mit 35 Euro und bei einer Gefährdung mit 50 Euro und 3 Punkten geahndet.

Hier etwas ausführlicher:
http://www.abc-tierschutz.de/hunde_auto_gesetz.htm
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Beurteile Menschen nicht nach ihren Worten, sondern nach ihren Taten, denn viele reden vortrefflich, aber handeln schlecht.
(Unbekannt)
Zuletzt geändert am 11.12.2011 10:02 Uhr
Maluka
  • Halbstarker
Beiträge: 407
Also ich finde ein Gitter hinter der Rückbank sinnvoll, da dann nicht die Gefahr besteht das plötzlich einer nach vorne krabbelt (kommt natürlich auf die Grösse des Hundes an).
Wir haben ein Auto (Ami) bei dem die Rückbbank sehr hoch ist, können nicht mal drüber schauen.

Mich hat es einfach interessiert ob man den Hund zusätzlich zum Gitter (welches verhindert das der Hund nach vorne gelangt oder bei einer Notbremsung nach vorne schiessen kann) noch anleinen "muss". Also ob es in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist.
Natürlich kann jeder zusätzlich noch seinen Hund sicher, aber dies ist ja dann freiwillig

Danke für eure Antworten.
Liebe Grüsse Maluka & Dogs
Mehlemer Bürgerin
  • Alpha Hund
Beiträge: 8098
ich halte das Gitter, sofern man halt ein entsprechendes Auto mit offenen Kofferraum hat, für den Hund am komfortabelsten, da er sich dann auch mal was bewegen kann...
natürlich kann man auch eine Autobox einbauen, diese muss aber entsprechend fixiert sein...
ansonsten muss auf dem Rücksitz mit Brustgeschirr und einer bestimmten Gurtvorrichtung gesichert werden...
Claudia ohne Nino am
shaklin
  • Forenwelpe
Beiträge: 131
Original von Lupine 3:

Original von shaklin:

Anschnallpflicht direkt nicht, da anschnallen nur eine Möglichkeit ist von vielen.
Da Hunde als "Ladung" gelten, ist es keine Pflicht, seinen Hund hinter einem Gitter auch noch anzuschnallen.
Pflicht ist jedoch dafür zu sorgen, dass der Hund generell gesichtert ist (egal ob mit Gurt, Box oder Gitter), da es ja nur darum geht, dass sie einem nicht gefährlich sein könnten, im Falle eines Unfalls.
Dieses Gesetz ist mit Sicherheit nicht "zum Wohle" der Tiere eingeführt worden (leider).

Jain. Das Gesetz soll sicherlich Fahrzeuginsassen menschlicher Art schützen. Aber ich finde, dass es gleichzeitig Hunde ebenfalls schützen kann. Wer schon mal einen richtig heftigen Crash miterlebt hat und auch, welche Wucht ein klitzekleines Kinderspielzeug hat, dass während des Crashs aus der Hand des im Auto befindlichen Kindes auf einmal frei wird und nach vorne fliegt und dabei erstaunliches anrichtet, wird im Nachhinein froh sein, dass es kein(e) z. B. 26 kg-Hund(e) war(en), der/die nach vorne flog(en)! Mal abgesehen davon ist es mit Sicherheit nicht gesund für den Hund, durch eine Autoscheibe zu fliegen oder gegen einen Autovordersitz.
Das Ladungssicherungsgesetz macht meiner Meinung nach Sinn.
Es bleibt aktuell aber noch jedem selbst überlassen, wie er seine mitfahrenden Hunde sichert (hinter Gepäckgitter, angeschnallt oder in Box).

Ein Verstoß wird mit 35 Euro und bei einer Gefährdung mit 50 Euro und 3 Punkten geahndet.

Hier etwas ausführlicher:
http://www.abc-tierschutz.de/hunde_auto_gesetz.htm


Da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt. Meinte das etwas anders. Dem Hund bringt das natürlich auch was, wenn man ihn anschnallt oder sonst irgendwie sichert .
Aber (vermute ich jetzt mal stark) das Gesetz ist eher dazu gedacht, um Unfälle zu vermeiden bzw die Insassen (Mensch) zu schützen.
Das heisst, wenn beispielsweise ein kleiner Hund nur durch ein Gitter gesichert wird und bei jeder Bremsung dagegen fliegt, ist es dem "Gesetz" egal. Bei einer Kontrolle würde man keine Probleme bekommen, höchstens ein Hinweis darauf, wenn es dem Polizisten überhaupt auffallen würde.
Zusätzliches Anschnallen ist keine Pflicht, wenn der Fahrerraum (in dem Beispiel durch ein Gitter) bereits geschützt wurde.
Wie gesagt ich vermute das nur.
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Dini90
  • Moderator
Beiträge: 445
Was empfihelt sich denn bei einem Hund, der Boxergröße hat? Gurt, Box oder Gitter? Wir haben leider einen kein PKW,sondern einen Transporter...der ist auch noch dunkel,also nur vorne die Fenster. Haben ein Podest reingebaut und einen Gurt genommen. Meint ihr, dass es eine bessere Möglichkeit dafür gibt??? Greetz ^^
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