Welpen mit Gebrauchsanweisung

Laursen
  • Rudelbeschützer
Beiträge: 2588
hej,

ich habe zwar nicht das Rad erfunden aber manchmal habe ich Ideen, die mich so schnell nicht mehr loslassen.
Um so eine Idee geht es mir hier und es wäre schön, wenn es gelingen würde, konstruktiv darüber zu diskutieren.
Mir ist durchaus bewusst, dass meine Idee schlecht sein könnte, deshalb sind mir auch Widersprüche willkommen, die mich von meiner Idee abbringen könnten.

Hunde gelten im Gesetz oft als Sache, weshalb verlangt man dann nicht, dass so etwas wie eine Gebrauchsanweisung mitgegeben wird.
Gut, Tiere sind etwas speziell aber wir haben ähnliche Vorschriften bei vielen speziellen Sachen durchgesetzt, zum Beispiel bei Giften, Waffen, zum Teil bei Fahrzeugen usw.
Es lässt sich also machen, auch wenn dafür ein neues Gesetz nötig wäre.
Damit man sich vorstellen kann, wie das Aussehen könnte, mache ich unten einen Link hinein, der zum schweizerischen Budesamt für Veterinärwesen führt, links auf der Seite kann man sich die Broschüre "Hunde richtig halten" als PDF ansehen oder auch auf Papier bestellen.
Natürlich müsste so etwas an die einzelnen Länder angepasst werden und auch an die dortigen Gesetze.

Ich habe mir überlegt, dass Welpenverkäufer dazu verpflichtet werden können, so etwas an ihre Käufer zu verteilen.
Dies kann man sehr einfach gestalten, zum Beispiel indem man diese Broschüre zum Download freigibt, der Käufer behält dann ein Exemplar für sich, auf dem der Käufer den Erhalt bestätigt.
Dies würde ich nicht kontrollieren lassen, sondern dies zu einem Anzeigedelikt machen.
Das bedeutet, ein Welpenkäufer könnte einen Welpenhändler deswegen anzeigen.
Wenn festgestellt wird, wird der Handel als gesetzeswidrig eingestuft und der Verkäufer muss den Kaufpreis erstatten.
Als Besonderheit muss aber der Welpenkäufer den Welpen nicht zurückgeben, wenn er dies nicht wünscht, dafür bekommt auch nicht er den Kaufpreis, sondern der bekommt der Staat.
Schliesslich bezahlt der Staat einen grossen Teil bei den Tierheimen und diese Einkünfte könnte man problemlos dafür per Gesetz dafür vorsehen.
Das Problem mit den Kosten von so einem Urteil gibt es eigentlich auch nicht, den diese können dem Welpenhändler zusätzlich aufgebürdet werden, da er sie ja verursacht hat.

Alleine so ein Gesetz würde unseriöse Welpenhändler abschrecken können, wenn auch nicht 100%.
Dafür ist es aber auch kein Problem, in der Broschüre vor ihnen zu warnen, was diese natürlich in eine ungute Situation bringt (ich habe aber kein Bedauern für sie)
Man kann dies übrigens ohne Probleme verschärfen.
Zum Beispiel indem man von Gesetzes wegen zulässt, dass der FCI und die angeschlossenen Zuchtvereine eigene Broschüren hinzugeben dürfen, die für Welpenhändler die sich dem FCI unterstellt haben, auch Pflicht sein können, genau gleich wie die ursprüngliche Broschüre, die aber nicht von einer zusätzlichen ersetzt würden.
Dies kann im ersten Augenblick vielleicht unsinnig erscheinen, bis man sich einmal überlegt, was wohl Zuchtvereine von sogenannt gefährlichen Hunderassen wohl hineinschreiben würden.
Damit würden die aber automatisch Druck auf die anderen Vereine, so dass die sich auch überlegen würden, was bei ihren Rassen wirklich wichtig ist.

An diesem Punkt sollte man die Intelligenz eines normalen Käufers auch nicht unterschätzen, wenn der nähmlich weiss, dass es so etwas auch für seine Rasse gibt, dann wird der sich das besorgen, auch wenn der Verkäufer nicht Mitglied im FCI ist.
Dies kann man ohne Probleme fördern, indem man auf der ersten Broschüre einen Link angibt, der zu den Broschüren der verschiedenen Rassenvereinen führt, die so etwas ausgearbeitet haben.
Man kann eigentlich sicher sein, dass viele die zum Beispiel einen Rottweilermischling kaufen, dann auch beim Zuchtverein für die Rottweiler nachschauen (Rottweiler ist hier wirklich nur als Beispiel genannt und nicht aus einem besonderen Grund)

Für Härtefälle könnte der Gesetzgeber sogar vorsehen, dass er den Inhalt solcher Broschüren revidieren darf aber das dürfte eigentlich nicht nötig sein, auch wenn das eine Möglichkeit ist.

Damit das ganze nicht vollständig aus dem Ruder läuft, könnte man den Handel von einzelnen Hunden von so einem Gesetz ausnehmen oder andere nötige Ausnahmen machen, die mir gerade nicht einfallen aber das ist für mich schon wieder Detail.

Liebe Grüsse aus dem Norden
judyw
  • Forenwelpe
Beiträge: 192

Ich hab jetzt nicht so richtig verstanden,

wer wen wo anzeigen soll und warum.
Und wo der Gesetzgeber (das ist der, der uns peinigt) noch weitere Erlasse erlassen muss - hab ich auch nicht verstanden.
Ich bin eher der, der einen Handel macht, so mit Handschlag und dann ist der Handel erledigt.
So kauft man auch ein Pferd.
Ich kaufe nie mehr ein Tier bei dem Tierschutz, der mir einen Vertrag aufhalst, der natürlich unsinnig ist und überhaupt keine Tragweite hat, aber aus Prinzip.
Wenn ein Handschlag nicht genügt, dann macht der Gesetzgeber es auch nicht besser.
Zuletzt geändert am 22.05.2011 03:30 Uhr
Laursen
  • Rudelbeschützer
Beiträge: 2588
@judyw Es geht mir darum, dass man den unseriösen Welpenhandel einschränken kann.
In dieser Broschüre könnte man unter anderem davor warnen.
Eine Anzeige würden nur Leute machen, die das Gefühl haben, betrogen worden zu sein, zum Beispiel wenn sie kranke Welpen auf einer Raststätte gekauft haben.
Man kann schliesslich nicht mehr als davor Warnen, Welpen aus wirklich unseriösen Quellen zu kaufen und mit so einer Broschüre würde man dies dann machen, wenn man vielleicht noch etwas retten kann.
Auf jeden Fall kann dann niemand mehr sagen, er sei nicht gewarnt worden, wenn er es trotzdem macht und die Broschüre bekommen hat.

Auf der anderen Seite wäre diese Broschüre eine Hilfe, für Ersthundebesitzer.
Vielleicht könnte es so gelingen, dass weniger Beissunfälle geschehen.
Natürlich gibt es immer noch die, die gegen alles resistent sind aber die sind dann auch einfacher zu erkennen und gegen die kann man dann auch deshalb einfacher etwas unternehmen.

Alles in allem etwas dass Sie (als Höflichkeitsform) nicht betreffen würde, ausser dass sie eine Broschüre bei einem Welpenkauf bekommen könnten.
horselady83
  • Halbstarker
Beiträge: 298
Die Idee ist vielleicht nicht schlecht, aber ich denke, dass es an der Umsetzung hapern würde!
Wer soll kontrollieren, ob jeder eine Broschüre erhalten hat?
Woher soll der Welpenkäufer von der Broschüre wissen, wenn die Leute noch nicht mal durch die Medien vor den Wühltischwelpen gewarnt werden können?
Wie erreiche ich den Verkäufer, wenn er über die Grenze wieder verschwunden ist?
Und wie soll diese Gesetz überhaupt durchgesetzt werden? Leider gibt es keine Lobbby für Hunde und somit von seiten der Politik auch kein großes Interesse an den Gesetzen etwas zu ändern...
Außerdem müsste diese Gesetz dann europaweit in Kraft treten...
Leider wird dies wahrscheinlich keine große Änderung passieren, da diese Menschen leider immer Mittel und Wege finden, ihre Machenschaften zu machen und mit wirklichen Strafen müssen sie auch nicht rechnen.
Verantwortungsbewusste Welpenkäufer erkundigen sich VORHER über eine gute Zucht und gute Züchter (VDH-Zugehörigkeit ist heute leider kein Qualitätssiegel mehr! ). Leider gibt es zu viele Menschen, die sich eben nicht vorher informieren und diesen Menschen hilft eine Broschüre bei Welpenkauf auch nicht weiter, selbst wenn der Vermehrer ihnen diese aushändigen muss. Sie interessiert nur das Geld, dass sie "sparen" können!
judyw
  • Forenwelpe
Beiträge: 192

Hallo Laursen,

ich habe zufällig jetzt Ihre Antwort gelesen.
"Es geht mir darum, dass man den unseriösen Welpenhandel einschränken kann"
Was ist denn ein unseriöser Welpenhandel?
Mir fällt da Onkel Thewes ein, der einen kleinen Rassehund bei einem deutschen Züchter erwarb. Der Hund war zwar sehr lieb, mauserte sich aber zu einem immer größer werdenden nicht Rassehund.
Der Hund war teuer gewesen und Onkel Thewes, ob des Betruges erzürnt,
ging mit Hund zu dem Züchter und sagte: Ich will ein gutes Stück von meinem Geld zurück, denn dieser Hund hat offensichtlich nichts mit der von mir bezahlten Rasse zu tun.
Der gute deutsche Züchter sagte: "Ok, ich sehs ein, lassen sie ihn einfach da, dann bekommen Sie ihr Geld zurück".
Onkel Thewes ging mit seinem Hund und mit dem Wissen, betrogen worden zu sein, nach Hause.
Der gigantische Import von Hunden findet nur statt, weil Tierschutzorganisatoren + Züchtervereine den Preis hochhalten.
(ich geb Ihnen nicht ganz unrecht, ich würde auch eine kleine Broschüre mit ausgeben, in der zumindest einige Verkehrsregeln beschrieben und begründet sind).
Gast
  • Begleithund
+ 1
@judyw

Es gibt ihn den unseriösen Hundehandel, Welpen zum Sonderpreis. Zwar deutlich günstiger als der Hund vom seriösen Züchter oder Tierschutz. Aber auf gar keinen Fall günstiger in den Haltungskosten und die muß ich bezahlen können und zwar sehr lange Zeit. Die Haltungskosten sind nämlich das was wirklich teuer ist.
Also bitte nicht den Tierschutz und die Züchter dafür verantwortlich machen, dass Menschen beim unseriösen Hundehändler ihre Welpen holen, sondern wohl eher die Ignoranz und Unwissenheit der Menschen darüber welche finanziellen Mittel nötig sind um einen Hund überhaupt halten zu können. Der Preis für die Anschaffung bedeutet letztendlich den geringsten finanziellen Aufwand.

Wenn man für einen guten Urlaub, ein schönes Auto, eine tolle Stereoanlage sparen kann, warum nicht auch für einen Welpen von einem seriösen Züchter bzw. Hund aus verantwortungsvoller Aufzucht und Haltung oder dem Tierschutz ?


Susanne
Hunden nicht nur, wenn sie jung sind,
sondern auch im Alter Pflege angedeihen
zu lassen, ist Ehrenpflicht eines
guten Menschen. Marcus Porcius Cato
Eleonore
  • Forenwelpe
Beiträge: 194
Hallo Laursen,
ich finde Deine Idee so super, das ich sie schon vor 18 Monaten in die Tat umgesetzt habe. Alle, die einen meiner Welpen gekauft haben, bekamen mit dem Kaufvertrag eine Gebrauchsanweisung für die Kleinen mit. Wurde von mir selbst nach meinen bisherigen Erfahrungen verfasst. Im kaufvertrag wird auch noch auf eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten hingewiesen, die alle Mängel einschließt welche in der Zucht begründet liegen. Lt Gesetz sind es 24 Monate, da aber bisher keinerlei einschlägige Gerichtsurteile vorliegen, wurde vom Zuchtverband eine 6-monatige Frist empfohlen. Im Kaufvertrag ist auch vermerkt, was alles an Anlagen zum Kaufvertrag gehört: Ahnentafel/Impfpass/Durchschrift der Meldung an TASSO e.V./ Broschüre über das Handling des Welpen/Liste mit den örtlichen Welpenschulen. Da ich bemüht bin, das es meinen Welpen auch weiterhin gutgeht, gehört das für mich dazu. Im Gegenzug brachte mir eine ältere Dame eine Erklärung mit, worauf bescheinigt war, das ihre wesentlich jüngere Schwester den Hund übernimmt, sollte ihr zu Lebzeiten des Hundes was passieren. Die Schwester hat dann auch mit ausgesucht.
Du siehst,es geht auch ohne Gesetze.
Trotzdem ist die Idee super, nur sollten die Rassezuchtverbände diese Informationen erstmal alle von ihren Züchtern erwarten. Ich habe schon oft Kaufverträge über Welpen einsehen können, aber bisher noch nicht mal den hinweis auf die Gewährleistung gefunden. Ein Arbeitskollege hat einen Westie von einem Züchter gekauft, der Augenausfluss hat. Die Tierarztkosten belaufen sich schon auf ca. 600 Euro. Der Züchter, auf die Gewährleistung angesprochen, streitet ab, das es so etwas überhaupt gibt und lehnt jede Beteiligung an den Kosten ab. Preisnachlass ebenso.
LG, Eleonore mit Daisy und Alicia.
Gast
  • Begleithund
@Eleonore

Da es wie du schreibst keine Urteile hinsichtlich der Gewährleistung bei Hunden gibt, ist folglich die gesetzlich geregelte Gewährleistung von 2 Jahren wie bei jeder "Ware" bindend. Kein Verein kann sich durch eigene Regularien darüber hinwegsetzen.

Grüße
Susanne

P.S Die Unterlagen die du deinen Hundefamilien mitgibst sind wichtig, aber in meinen Augen sollte diese Vorgehensweise selbstverständlich sein. Denn es hilft enorm so viel wie möglich an Infos, egal ob verbal oder in Schriftform, am besten beides, an die neuen Hundemenschen weiterzugeben.
Hunden nicht nur, wenn sie jung sind,
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guten Menschen. Marcus Porcius Cato
Zuletzt geändert am 19.09.2011 17:04 Uhr
Laursen
  • Rudelbeschützer
Beiträge: 2588
hej,

@horslady irgendwo widersprichst Du Dir selbst, wenn Du danach fragst, was man tun soll, wenn der Händler über die Grenze gegangen ist und dann meinst es müsste Europaweit gelten, doch dazu später mehr.
Wie ich im ersten Teil schon geschrieben habe, würde es sich um ein Anzeigedelikt handeln.
Das bedeutet, dass jemand einen Welpenhändler verzeigen müsste, damit etwas geschieht, es würden keine automatischen Kontrollen gemacht werden.
Das schliesst nicht aus, dass der Staat, vertreten durch Polizei und ähnliches, solche Anzeigen machen können bei Bedarf, z.B. wenn Welpen aus einem Kofferraum auf einer Raststätte verkauft werden.
Was die Frage angeht, wer sie schreiben soll oder wer über den Inhalt bestimmt, möchte ich daran erinnern, dass es staatliche Stellen gibt, die für den Tierschutz verantwortlich sind.
Natürlich würde dies bewirken, dass der Inhalt der Broschüre bei weitem nicht so extrem ausfallen würde, wie er könnte aber es gibt schliesslich trotzdem mehr wie genug über das man schreiben kann oder eigentlich sollte.
Da wären die verschiedenen Gesetze und Verordnungen, die die Hundehaltung betreffen aber ausserdem gibt es auch beim Thema Gesundheit und Erziehung so etwas wie einen kleinsten Nenner, bei dem wir uns eigentlich alle einig sind.
Du schreibst, dass der verantwortungsbewusste Welpenkäufer sich vorher informiert, eigentlich bin ich mir Dir einig doch bei jemanden, der noch nie einen Welpen gekauft hat, sollte man sich fragen, wen er wohl fragt.
Leider ist es eine Tatsache, dass viele Erstkäufer sich vertrauensvoll an den Verkäufer wenden-
Ein ähnliches Vertrauen wie wir immer wieder auch bei elektronischen Geräten oder Autos haben müssen, den schliesslich sind die Händler schliesslich Spezialisten auf ihrem Gebiet.

Grundsätzlich würde so eine Verordnung nicht alle Probleme lösen, dies gilt auch dann, wenn der Händler im Ausland den Wohnsitz hat aber für diese Problematik gibt es wirklich schon genügend Gesetzt, die den Verkauf betreffen, so dass das grösste Problem das sein dürfte, einen Händler zu finden, von dem man nichts weiss aber irgendwo beginnt auch die Eigenverantwortung bei den Käufern.
Was ich überhaupt nicht verstehe, ist dass so eine Verordnung über die EU laufen müsste, bis heute gibt es immer noch die Länder in der EU, die auch ihre eignen Gesetze haben.
Diese Gesetze dürfen nur nicht gegen die Verordnungen der EU verstossen.
So gesehen gibt es keinen Zwang, dass die EU sich damit befassen müsste.

@judyw als unseriöse Welpenhändler bezeichne ich Menschen, die Welpen züchten um Geld mit ihnen zu verdienen, ohne dabei auf die Gesundheit oder das Wohlbefinden ihrer "Ware" Rücksicht zu nehmen.
Wenn der Nachbar die ungeplanten Welpen von seiner Bella verkauft, macht er dies noch nicht gewerbemässig und deshalb kann man ihn nicht wirklich als Welpenhändler bezeichnen.
Was das seriös angeht, ein seriöser Händler wird immer versuchen Ware zu verkaufen, die in Ordnung ist, auch wenn es sich um Welpen handelt.
Was die Geschichte mit Ihrem Onkel angeht, eigentlich haben wir genügend Gesetze, die man für solche Situationen anwenden könnte, es ist nur leider so, dass es Gerichtspraxis ist, relativ willkürlich Hunde als Ware und als Sonderfall zu behandeln, wenn es um das Vertragsrecht geht.
Interessanterweise immer zum Vorteil des Händlers.

@Eleonore mir geht es nicht um den grössten Teil der Menschen, die sich durchaus im Rahmen des Anstands bewegen, sondern um jene, die ich weiter oben als unseriös bezeichnet habe aber auch darum, dass man dafür sorgen müsste, das wichtige Informationen sicher weitergegeben werden.

Liebe Grüsse aus dem Norden
horselady83
  • Halbstarker
Beiträge: 298
+ 1
Ich meinte, dass dieses Recht eben europaweit gelten müsste, wenn man wirklich den unseriösen Welpenhandel unterbinden möchte (bzw. besser noch weltweit). Denn wenn dieses Recht nur in Deutschland gilt, dann sind die Händler sobald sie über die Grenze sind eben nicht mehr erreichbar... Sorry, wenn ich mich da undeutlich ausgedrückt habe!
Wie gesagt, die grundsätzliche Idee, finde ich gut, aber ich sehe große Probleme in der Umsetzung!
Und selbst wenn dies nur ein Anzeigendelikt ist, die Käufer also anzeigen müssen, woher sollen uninformierte Käufer von dieser Mörglichkeit erfahren?
Heutzutage sollte eigentlich JEDER schon mal von den Vermehrern gehört haben, die kranke Welpen aus dem Kofferraum auf einem Rastplatz oder sonst wo verkaufen und TROTZDEM kaufen jeden Tag Menschen dort ihre Hunde... Warum? Weil sie meinen, sie sparen Geld...
Und ich denke einfach, dass die Menschen umdenken müssen, damit solche Vermehrer keine Chance mehr haben!
Leider wird das nicht passieren und so eine Broschüre wird leider auch nichts daran ändern können...
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