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Was passiert wenn "große hunde" nicht angmeldet werden?

Puppi_21
  • Forenwelpe
Beiträge: 31
Es wird ja nochmal unterschieden zwischen der Meldung bei der Stadt wegen der Steuer und dann nochmal die Meldung der Hunde über 20 kg und 40 cm...
wenn die einen Erwischen zahlt man erstmal zwischen 15 und 40 euro Bußgeld und dann folgt der Test.
aber generell wird der Hund niemanden entzogen weil er nicht beim Ordnungsamt gemeldet ist solang man sich bereit erklärt dies nachzuholen....
Lg Nici und Cupi
Wenn du einen verhungerten Hund aufliest und machst ihn satt, dann wird er dich nicht beißen. Das ist der grundsätzliche Unterschied zwischen Hund und Mensch.
Mark Twain, US-amerikanischer Schriftsteller, 1835-1910

Chriko
  • Forenwelpe
Beiträge: 34
Original von Bella2808:

Original von Chriko:

Original von Miilo&Amy:

Was uns allerdings echt verwundert hat ist die Tatsache das nur ich als eingetragene Halterin den Nachweis erbringen muss,mein Lebensgefährte der im Grunde genausoviel mit dem Hund unterwegs ist dagegen nicht,find ich persönlich irgendwie komisch aber nunja...Geld gespart

Das stimmt so nicht! Alle die mit dem Hund gehen brauchen diesen Nachweis eigentlich das ist einheitlich in NRW


das ist z.B. in Köln nur für Anlagehunde. bei 20/40 Hunden braucht nur der Halter den Sachkundenachweis.

Und wo hab ich nun was anderes geschrieben?
Als Besitzer eines Border Collies brauch nur ich den Nachweis,nicht aber mein Lebensgefährte! Im Falle von Anlagenhunden ist es eh wieder was anderes,da brauchen alle die mit dem Hund rausgehen den Nachweis.



hallo Bella, meine Antwort bezog sich auf den Beitrag von Miilo
LG Ele
Mehlemer Bürgerin
  • Alpha Hund
Beiträge: 8098
nun, dass kommt drauf an, also bei Anlagehunden, muss jeder Sachkundig sein, also jeder der spazieren geht, bei der 40/20 Regel wird aber eigentlich nur der angemeldete Halter aufgefordert, sorry, wenn man da öfter mal den Freund wechselt, der mal mit Fifi geht, wie wollen die das auf dem Amt denn nachhalten?

also bitte unterscheiden die 40/20 Regel ist was anderes als die Vorschriften für einen Anlagehund!
Claudia ohne Nino am
Bella2808
  • Forenwelpe
Beiträge: 34
Der Beitrag von Miilo war gestern bei mir gar nicht zu sehen

Stimmt,aber ich find diese Regelung dämlich,entweder gleiches Recht und gleiche Pflichten für alle oder man lässt es!
Aber bin eh total gegen diesen Listenhunden Kram,die sollten mal lieber einführen das alle HH den Nachweis erbringen müssen,nicht nur die HH´s von grösseren Hunden oder eben Listenhunden,würde einem evtl. viel Stress mit div. Kleinen Hunden ersparen......
Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen,
dass Menschen nicht denken.
(Arthur Schopenhauer)

Je mehr ich von den Menschen sehe, um so lieber habe ich meinen Hund.
Chriko
  • Forenwelpe
Beiträge: 34
Original von Bella2808:

Der Beitrag von Miilo war gestern bei mir gar nicht zu sehen

Stimmt,aber ich find diese Regelung dämlich,entweder gleiches Recht und gleiche Pflichten für alle oder man lässt es!
Aber bin eh total gegen diesen Listenhunden Kram,die sollten mal lieber einführen das alle HH den Nachweis erbringen müssen,nicht nur die HH´s von grösseren Hunden oder eben Listenhunden,würde einem evtl. viel Stress mit div. Kleinen Hunden ersparen......

als die LVh raus kam, mußten wir damals für unseren DSH alle, also mein Mann und mein Sohn und ich auch, noch ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen. War kurios da mein Sohn zu der zeit schon bei der Polizei war. Das wurde aber dann für die 20/40 Hunde wieder gestrichen.
Als ich vor 10 Jahren meinen 2. DSH anmelden wollte, sollte ich den Sachkundenachweis machen. Und das nur weil der vorige Hund auf meinen Mann gemeldet war. Nach einigen Zankereien mit dem O-Amt wurde das dann bei mir anerkannt.
Irgendwie ist das Gesetz nur bescheuert.
Bei meiner jetzigen Hundenase wollten sie die Rassen wissen. Weiß ich nicht weil er ein reinrassiger Mix ist Habe der Anmeldung ein Bild beigefügt. Nun ist er beim O-Amt auch als normaler Mischling gemeldet. Ist doch einfach nur krank was die da machen.
LG Ele
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