Was passiert wenn "große hunde" nicht angmeldet werden?
Also es wäre mir neu, wenn nur Hunde ab einer bestimmten Körpergröße gemeldet sein müssen.
Gemeldet gehören alle Hunde, egal welcher Rasse oder Größe.
Das mit dem Sachkundenachweis kann allerdings stimmen.
War in MV nicht der Fall.
Hier in Brandenburg musste ich ein Führungszeugnis vorlegen.
Was allerdings schlimmstenfalls passiert, keine Ahnung.
Geldstrafe? Auflagen? Vielleicht einfach mal beim O-Amt nachfragen?
lg Andrea und Jaimy, Cora im Herzen
Gemeldet gehören alle Hunde, egal welcher Rasse oder Größe.
Das mit dem Sachkundenachweis kann allerdings stimmen.
War in MV nicht der Fall.
Hier in Brandenburg musste ich ein Führungszeugnis vorlegen.
Was allerdings schlimmstenfalls passiert, keine Ahnung.
Geldstrafe? Auflagen? Vielleicht einfach mal beim O-Amt nachfragen?
lg Andrea und Jaimy, Cora im Herzen
Original von PrincessBeauty:
Guten Abend zusammen,
da ich mit einer Bekannten auf das Thema kam, interessiert mich mal ob jemand da Erfahrung hat...
In NRW gilt, das man Hunde nach dem 20/40 Gesetz (ab 20 kg und einer größe von 40 cm) dem Ordnungsamt melden muss und einen Sachkundenachweis nachweisen muss! Sämtliche Mischlinge, Schäfis, Goldies, Labbis und und und fallen also darunter!
Guten Abend zusammen,
da ich mit einer Bekannten auf das Thema kam, interessiert mich mal ob jemand da Erfahrung hat...
In NRW gilt, das man Hunde nach dem 20/40 Gesetz (ab 20 kg und einer größe von 40 cm) dem Ordnungsamt melden muss und einen Sachkundenachweis nachweisen muss! Sämtliche Mischlinge, Schäfis, Goldies, Labbis und und und fallen also darunter!
Das stimmt! Allerdings hat man die 20/40er Regelung so gewählt, damit Hunde ab 20 kg oder ab 40 cm Schulterhöhe damit gemeint sind - Rasse egal. Das besagt das Landeshundegesetz NRW. Und dann gibt es im gleichen Gesetz noch die Unterscheidung nach Listenhunden div. Rassen.
@ saluki: Meinst du mit "alle Hunde gehören gemeldet" nicht die Hundesteuer? Die gilt wirklich für alle. Lediglich Leinenzwang gilt in NRW für tatsächlich alle Hunde in bebauten Gebieten und zusätzlich noch dort, wo es die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt/Kommune festgelegt hat.
Mir ist auch aufgefallen, dass viele Hunde in den Tierheimen in unserer umgebung vom Ordnungsamt ins Tierheim kamen - sind das evtl solche Fälle?
Wobei ich mir nicht vorstellen kann, das die direkt einkassiert werden!
Das wird regional nochmals unterschiedlich gehandhabt.
Es hängt auch damit zusammen ob der Hund auffällig wurde oder nicht.
Ist der Hund einfach nur so nicht gemeldet, weil man es vergessen, wird es nachgeholt und der Halter bekommt eine Frist gesetzt und ja nach dem wie lange der Hund schon da ist von Verwarnung bis Bußgeld. Ist der Halter uneinsichtig kann an der Zuverlässigkeit gezweifelt werden und der Hund eingezogen.
Ist der Hund auffällig, kann es mit dem einziehen schneller gehen und dann wird es auch für den Halter richtig teuer und ob er seinen Hund noch mal wieder sieht oder wiederbekommt oder generell noch mal einen Hund halten darf ist fraglich.
Ist der Hund einfach nur so nicht gemeldet, weil man es vergessen, wird es nachgeholt und der Halter bekommt eine Frist gesetzt und ja nach dem wie lange der Hund schon da ist von Verwarnung bis Bußgeld. Ist der Halter uneinsichtig kann an der Zuverlässigkeit gezweifelt werden und der Hund eingezogen.
Ist der Hund auffällig, kann es mit dem einziehen schneller gehen und dann wird es auch für den Halter richtig teuer und ob er seinen Hund noch mal wieder sieht oder wiederbekommt oder generell noch mal einen Hund halten darf ist fraglich.
Original von DesDes:
Ich gehe jetzt mal davon aus, das die Hundesteuer gemeint ist
Also alle Hunde müssen gemeldet werden.
Wenn nicht und man wird kontrolliert gibts ne Geldstrafe (also bei uns ist das so)
Ich gehe jetzt mal davon aus, das die Hundesteuer gemeint ist
Also alle Hunde müssen gemeldet werden.
Wenn nicht und man wird kontrolliert gibts ne Geldstrafe (also bei uns ist das so)
heilloses Durcheinander hier
Nein ich meine nicht die Hundesteuer, da muss jeder Hund angemneldet sein, dass ist mir klar!! Ich meine aber den Hund extra noch bei dem Ordnungsamt melden (das hat mit der STeuer nichts zu tun) was in NRW die 20/40 Hunde trifft!
Es ist von bundesland zu bundesland verschieden das ist mir klar!
Wenn Menschen denken Tiere können nicht fühlen, werden Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken!!!
saluki, aus welchem Bundesland kommst du denn? Dann ist es bei euch evtl nicht so! Bei uns wissen das viele Hundehalter auch nicht - das ist ja das Problem! Aber es ist aufjeden fall so!
Hier mal ein Auszug des LHundG NRW:
§ 11
Große Hunde
(1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht
von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter
anzuzeigen.
(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde
und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den
Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde
nachweist. Die Art und Weise der
Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten
entsprechend.
(3) Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines
anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die
Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.
(4) Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr
als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich
erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.
(5) Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der
Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder
des Halters begründen.
(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter
Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt
entsprechend.
Hier mal ein Auszug des LHundG NRW:
§ 11
Große Hunde
(1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht
von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter
anzuzeigen.
(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde
und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den
Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde
nachweist. Die Art und Weise der
Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten
entsprechend.
(3) Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines
anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die
Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.
(4) Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr
als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich
erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.
(5) Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der
Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder
des Halters begründen.
(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter
Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt
entsprechend.
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Beiträge: 896da ich mit einer Bekannten auf das Thema kam, interessiert mich mal ob jemand da Erfahrung hat...
In NRW gilt, das man Hunde nach dem 20/40 Gesetz (ab 20 kg und einer größe von 40 cm) dem Ordnungsamt melden muss und einen Sachkundenachweis nachweisen muss! Sämtliche Mischlinge, Schäfis, Goldies, Labbis und und und fallen also darunter! Ich bin mir sicher und ich weiss auch das viele nicht gemeldet sind!
Was passiert wenn da das Ordnungsamt mal nachfragt???
Mir ist auch aufgefallen, dass viele Hunde in den Tierheimen in unserer umgebung vom Ordnungsamt ins Tierheim kamen - sind das evtl solche Fälle?
Wobei ich mir nicht vorstellen kann, das die direkt einkassiert werden!
Nochmal zu betonen: Ich frage hier grade nicht nach Listenhunden!!!