Sodomie nichtmehr strafbar!
Gast

hier mal ein auszug aus dem sodomiegesetz der schweiz:
Sodomie: Sex mit Tieren – eine schlüpfrige, anstössige teils widerwärtige Praktik, ethisch gesehen. Und rechtlich? Ist es strafbar? Müssen Sie wirklich mehr wissen?
Unter Sodomie versteht man allgemein Geschlechtsverkehr mit Tieren, wofür in der Praxis vor allem Heim- und landwirtschaftliche Nutztiere missbraucht werden. Da der Begiff sowohl historisch als auch heutzutage noch in vielen Kulturen für eine Vielzahl von Arten der Sexualität (insbesondere für Pädophilie, Inzest oder Homosexualität) verwendet wird, ist die Bezeichnung Zoophilie (Tierliebe) für Geschlechtsverkehr mit Tieren jedoch korrekter. Ist es für den Täter erregend, Tieren Schmerzen zuzufügen oder sie zu töten, spricht man ausserdem von Zoosadismus (gewalttätige Sodomie). Sodomie ist in der Schweiz nicht strafbar; ihre Strafbarkeit wird aber für das neuen Tierschutzgesetz als Verletzung der kreatürlichen würde gefordert. Strafbar ist Sodomie bislang einzig im Bereich der Pornografie.
Über das tatsächliche Ausmass des gesellschaftlich weitgehend tabuisierten Themas lässt sich nur spekulieren. Aufgrund hoher vermuteter Dunkelziffern sind entsprechende Praktiken aber wohl weit verbreiteter als gemeinhin angenommen. Amerikanischen Studien zufolge sollen rund 8 Prozent der Männer und über 3 Prozent der Frauen zumindest schon einmal geschlechtlichen Umgang mit Tieren gehabt haben, wobei sich die Zahl in ländlichen Gegenden auf 17 Prozent erhöht und der Hund in der entsprechenden "Beliebtheitsskala" an erster Stelle steht.
Die Sodomie wird weder durch das StGB noch durch die Strafbestimmungen des TSchG ausdrücklich verboten. Allenfalls gelangt bei entsprechenden Praktiken der Tatbestand der Tierquälerei nach Art. 27 TSchG zur Anwendung. Hierfür muss das betroffene Tier im Rahmen der Unzucht aber nachweislich misshandelt, überanstrengt, qualvoll oder mutwillig getötet worden sein, was die Strafuntersuchungsbehörden in der Praxis regelmässig vor erhebliche Beweisprobleme stellt.
Nach Art. 197 StGB strafbar ist jedoch eine Reihe von Handlungen mit Schriften, Bild- oder Tonaufnahmen, Abbildungen oder ähnlichen Gegenständen, die sexuelle Praktiken mit Tieren zum Inhalt, aber keinen schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert haben (sog. harte Pornographie). Als im Sinne der Bestimmung pornographisch gilt eine Darstellung dann, wenn Tiere unmissverständlich und direkt sichtbar in eine sexuelle Handlung mit einem Menschen unter Einbezug dessen Geschlechtsteile integriert werden. Nicht als tatbestandsmässig erachtete das Bundesgericht hingegen etwa das versteckte Tun eines Schäferhundes unter dem Rocke der dadurch offenbar aufgereizten Julia in einem - dafür aus anderen Gründen als unzüchtig beurteilten - Film. Anderseits erfüllt auch nicht jede sexuelle Handlung mit Tieren automatisch den Straftatbestand der Tierquälerei.
Unter einer Strafandrohung von Gefängnis oder Busse untersagt Art. 197 Ziff. 3 StGB ausdrücklich das Herstellen, Einführen, Lagern, Inverkehrbringen, Anpreisen, Ausstellen, Anbieten, Zeigen, Überlassen oder Zugänglichmachen entsprechender Produkte. Während deren Erwerb und Besitz zuvor erlaubt waren, ist das Verbot der harten Pornographie im Jahre 2002 verschärft worden. Aufgrund des neu eingefügten Art. 197 Abs. 3bis StGB wird nun auch mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder Busse bestraft, wer entsprechende Produkte besitzt, erwirbt oder sich auf irgendeine Weise (bspw. über elektronische Mittel wie Internet) beschafft.
also ist der sex mit tieren nicht strafbar sondern nur das filmen und veröffentlichen!!! da fragt man sich was das tier mehr stört!
Sodomie: Sex mit Tieren – eine schlüpfrige, anstössige teils widerwärtige Praktik, ethisch gesehen. Und rechtlich? Ist es strafbar? Müssen Sie wirklich mehr wissen?
Unter Sodomie versteht man allgemein Geschlechtsverkehr mit Tieren, wofür in der Praxis vor allem Heim- und landwirtschaftliche Nutztiere missbraucht werden. Da der Begiff sowohl historisch als auch heutzutage noch in vielen Kulturen für eine Vielzahl von Arten der Sexualität (insbesondere für Pädophilie, Inzest oder Homosexualität) verwendet wird, ist die Bezeichnung Zoophilie (Tierliebe) für Geschlechtsverkehr mit Tieren jedoch korrekter. Ist es für den Täter erregend, Tieren Schmerzen zuzufügen oder sie zu töten, spricht man ausserdem von Zoosadismus (gewalttätige Sodomie). Sodomie ist in der Schweiz nicht strafbar; ihre Strafbarkeit wird aber für das neuen Tierschutzgesetz als Verletzung der kreatürlichen würde gefordert. Strafbar ist Sodomie bislang einzig im Bereich der Pornografie.
Über das tatsächliche Ausmass des gesellschaftlich weitgehend tabuisierten Themas lässt sich nur spekulieren. Aufgrund hoher vermuteter Dunkelziffern sind entsprechende Praktiken aber wohl weit verbreiteter als gemeinhin angenommen. Amerikanischen Studien zufolge sollen rund 8 Prozent der Männer und über 3 Prozent der Frauen zumindest schon einmal geschlechtlichen Umgang mit Tieren gehabt haben, wobei sich die Zahl in ländlichen Gegenden auf 17 Prozent erhöht und der Hund in der entsprechenden "Beliebtheitsskala" an erster Stelle steht.
Die Sodomie wird weder durch das StGB noch durch die Strafbestimmungen des TSchG ausdrücklich verboten. Allenfalls gelangt bei entsprechenden Praktiken der Tatbestand der Tierquälerei nach Art. 27 TSchG zur Anwendung. Hierfür muss das betroffene Tier im Rahmen der Unzucht aber nachweislich misshandelt, überanstrengt, qualvoll oder mutwillig getötet worden sein, was die Strafuntersuchungsbehörden in der Praxis regelmässig vor erhebliche Beweisprobleme stellt.
Nach Art. 197 StGB strafbar ist jedoch eine Reihe von Handlungen mit Schriften, Bild- oder Tonaufnahmen, Abbildungen oder ähnlichen Gegenständen, die sexuelle Praktiken mit Tieren zum Inhalt, aber keinen schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert haben (sog. harte Pornographie). Als im Sinne der Bestimmung pornographisch gilt eine Darstellung dann, wenn Tiere unmissverständlich und direkt sichtbar in eine sexuelle Handlung mit einem Menschen unter Einbezug dessen Geschlechtsteile integriert werden. Nicht als tatbestandsmässig erachtete das Bundesgericht hingegen etwa das versteckte Tun eines Schäferhundes unter dem Rocke der dadurch offenbar aufgereizten Julia in einem - dafür aus anderen Gründen als unzüchtig beurteilten - Film. Anderseits erfüllt auch nicht jede sexuelle Handlung mit Tieren automatisch den Straftatbestand der Tierquälerei.
Unter einer Strafandrohung von Gefängnis oder Busse untersagt Art. 197 Ziff. 3 StGB ausdrücklich das Herstellen, Einführen, Lagern, Inverkehrbringen, Anpreisen, Ausstellen, Anbieten, Zeigen, Überlassen oder Zugänglichmachen entsprechender Produkte. Während deren Erwerb und Besitz zuvor erlaubt waren, ist das Verbot der harten Pornographie im Jahre 2002 verschärft worden. Aufgrund des neu eingefügten Art. 197 Abs. 3bis StGB wird nun auch mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder Busse bestraft, wer entsprechende Produkte besitzt, erwirbt oder sich auf irgendeine Weise (bspw. über elektronische Mittel wie Internet) beschafft.
also ist der sex mit tieren nicht strafbar sondern nur das filmen und veröffentlichen!!! da fragt man sich was das tier mehr stört!
Hallo to all,
ist schon krass was wir alles erleben müssen! Und Sodomie, Pädopholie und Inzess sind wohl mit Abstand, die ekeligsten, unmoralischten und wiederwertigsten Taten, die ein Mensch begehen kann.
Und dies sollte unter höchste Strafe gestellt werden, aber was ist los im Rechtswertgefühl der Veranwortlichen? Entweder haben sie genau so viele Hirnzellen wie die Täter (EINE) oder Interesse an dem Thema. Das ist meine Unterstellung. Setzt Euch zusammen, vielleicht kommt bei Euch Einzellern ein Gehirn zusammen, und macht entsprechende Gesetze!
Für mich ist Belgien, mit dem Pädophielen-Ring, das Wiederwärtigste was ich jehmals erfahren musste.
Bei Sodomie, möchte ich nicht wissen, was wirklich auf der Welt, in Europa oder Deutschland getrieben wird. Aber bestrafen sollte man die Täter schon, unzwar sehr empfindlich!
Aber solange es eine Sachbeschädigung ist!
Tritt eventuell die Haftpflicht-Versicherung für den Schaden ein!????
Ist schon Schwer sehr Schwer, mit Euch Einzellern zu leben.
LG Scooby&Emma&Bodo
ist schon krass was wir alles erleben müssen! Und Sodomie, Pädopholie und Inzess sind wohl mit Abstand, die ekeligsten, unmoralischten und wiederwertigsten Taten, die ein Mensch begehen kann.
Und dies sollte unter höchste Strafe gestellt werden, aber was ist los im Rechtswertgefühl der Veranwortlichen? Entweder haben sie genau so viele Hirnzellen wie die Täter (EINE) oder Interesse an dem Thema. Das ist meine Unterstellung. Setzt Euch zusammen, vielleicht kommt bei Euch Einzellern ein Gehirn zusammen, und macht entsprechende Gesetze!
Für mich ist Belgien, mit dem Pädophielen-Ring, das Wiederwärtigste was ich jehmals erfahren musste.
Bei Sodomie, möchte ich nicht wissen, was wirklich auf der Welt, in Europa oder Deutschland getrieben wird. Aber bestrafen sollte man die Täter schon, unzwar sehr empfindlich!
Aber solange es eine Sachbeschädigung ist!
Tritt eventuell die Haftpflicht-Versicherung für den Schaden ein!????
Ist schon Schwer sehr Schwer, mit Euch Einzellern zu leben.
LG Scooby&Emma&Bodo
Zuletzt geändert am 28.11.2007 20:56 Uhr
Hallo!
Also solange tiere nur eine sache sind, wird sich nichts daran ändern. Alle stecken den kopf in den sand, statt endlich etwas zu tun. Habe festgestellt, (da ich mich sehr lange schon mit diesem thema und einigen anderen die so ähnlich sind beschäftige) d. eigentlich hauptsächlich männer solche veranlagungen haben. Egal ob es sodomie oder phädopholie ist. Für mich haben diese menschen einen gehirnschaden, der nicht mehr zu richtigen ist. Auch wenn es sehr hart klingt für mich haben sie keine rechte mehr auf ein leben. Das wäre ein grund für mich die todesstrafe wieder einzuführen. Ich bin mir sogar sicher ich könnte, den schalter drücken. Denn geheilt können die nicht werden.
Hilflose kreaturen ob kinder oder tiere einfach zu quälen und zu zerstören ist in meinen augen ein verbrechen, das sehr hart bestraft gehört. Wennst einen bankraub machst, wirst ärger bestraft. Frag mich nur wer diese gesetzte macht. Wahrscheinlich genau solche typen die diese veranlagungen haben.
LG Petra
Also solange tiere nur eine sache sind, wird sich nichts daran ändern. Alle stecken den kopf in den sand, statt endlich etwas zu tun. Habe festgestellt, (da ich mich sehr lange schon mit diesem thema und einigen anderen die so ähnlich sind beschäftige) d. eigentlich hauptsächlich männer solche veranlagungen haben. Egal ob es sodomie oder phädopholie ist. Für mich haben diese menschen einen gehirnschaden, der nicht mehr zu richtigen ist. Auch wenn es sehr hart klingt für mich haben sie keine rechte mehr auf ein leben. Das wäre ein grund für mich die todesstrafe wieder einzuführen. Ich bin mir sogar sicher ich könnte, den schalter drücken. Denn geheilt können die nicht werden.
Hilflose kreaturen ob kinder oder tiere einfach zu quälen und zu zerstören ist in meinen augen ein verbrechen, das sehr hart bestraft gehört. Wennst einen bankraub machst, wirst ärger bestraft. Frag mich nur wer diese gesetzte macht. Wahrscheinlich genau solche typen die diese veranlagungen haben.
LG Petra
Hallo, bin neu hier 
Sodomie ist nicht straffbar seit (wenn ich richtig informiert bin) 1969, davor war es das !!!!!!!!!
Clarissa v. Reinhard hat auf ihrer Internetseite die geschichte über Rosie die Colliehündin, wer das lesen möchte braucht starke nervern, ich habe beim Lesen begonnen zu weinen ;-(
und auf der Internetseite der Zeitschrift WUFF gibt es auch einen Artikel zu dem Thema.
Viele Pferdebesitzer haben damit Probleme das ihre Pferde in der Offenstallhaltung solchen Übergriffen ausgesetzt sind und es nicht ändern können bzw. die Pferde umstellen müssten.
Viele Menschen welche später andere Menschen vergewaltigen hatten vorher gewaltsamen Kontakt zu Tieren oder zumindest Fantasien davon.
Mir kommt bei diesem Thema immer das ko..en
lg aus Berlin Lara und stella
Sodomie ist nicht straffbar seit (wenn ich richtig informiert bin) 1969, davor war es das !!!!!!!!!
Clarissa v. Reinhard hat auf ihrer Internetseite die geschichte über Rosie die Colliehündin, wer das lesen möchte braucht starke nervern, ich habe beim Lesen begonnen zu weinen ;-(
und auf der Internetseite der Zeitschrift WUFF gibt es auch einen Artikel zu dem Thema.
Viele Pferdebesitzer haben damit Probleme das ihre Pferde in der Offenstallhaltung solchen Übergriffen ausgesetzt sind und es nicht ändern können bzw. die Pferde umstellen müssten.
Viele Menschen welche später andere Menschen vergewaltigen hatten vorher gewaltsamen Kontakt zu Tieren oder zumindest Fantasien davon.
Mir kommt bei diesem Thema immer das ko..en
lg aus Berlin Lara und stella
Zuletzt geändert am 29.11.2007 21:40 Uhr
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sie hat immer so um die 8 hunde dabei , die sie grade in pflege hat!
mir fiel beim letzten mal gleich ein neuzugang auf, eine supersüße hündin, mischling, sehr zierlich, doch ihr geschlechtsteil war zu groß für den kleinen hund(dachte ich).
sie erzählte mir dann dass die kleine eine von 30 hunden war die sie aus einem keller in frankreich gerettet haben, der mieter war bereits ausgezogen, und unauffindbar!
17 hunde waren tot, viele haben sich gegenseitig gegessen.
die meisten konnten nicht laufen, weil sie von ihrer geburt an in diesem keller hausten.
alle hündinnen hatten ein übergroßes geschlechtsteil!
mit ziemlicher sicherheit ein fall von sodomie!
sie erklärte mir dann dass sodomie seit ein paar jahren nichtmehr strafbar ist und da die hunde ja niemandem gehörten der ihn wegen sachbeschädigung hätte anzeigen können, ist niemand zur rechenschaft zu ziehen!!!!
ich bekam den restlichen tag diese vorstellungen nichtmehr aus dem kopf!
da hält sich ein typ unzählige hunde im keller, die er immerwieder vergewaltigt und niemand darf ihn anzeigen !?!?!?
in was für einer welt leben wir eigentlich?????
meiner meinung nach ist sex mit einem wesen dass dies nicht möchte/bzw. sich nicht wehren kann , nein nichtmal "nein" sagen kann ,eine vergewaltigung! egal ob tier oder mensch, sojemand gehört weggesperrt!
achja und wer weiß was er in seinem neuen haus im keller inzwischen schonwieder so treibt.....