Kupieren - was ist wo und wann erlaubt?

aryushiba
  • Halbstarker
Beiträge: 399
+ 2
Da immer noch Unklarheit darüber herrscht, ob und wann Hunde kupiert werden dürfen, werfe ich folgende Fragen und Fakten in den Raum. Auch im internet kursieren massenhaft gegensätzliche Aussagen und Mutmaßungen. Vielleicht schaffen wir es, hier diese Unklarheiten zu beseitigen:

- Das Kupieren ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Ausnahme: Medizinische Gründe, d.h. Erkrankungen.

- Ausgenommen von dem generellen Verbot sind Rassen, die eine spezielle Aufgabe erfüllen und nicht an jedermann abgegeben werden, d.h. einige Jagdhunde. Bei welchen Rassen ist es zulässig, bei welchen nicht?

- Was ist der Grund dafür, daß Jagdhunde überhaupt kupiert werden soll(t)en?

- In welchen anderen Ländern ist das Kupieren zulässig, und in welchem Umfang?

- Im Ausland kupierte Hunde dürfen auch bei uns verkauft und ausgestellt werden.

- Auf VDH - Ausstellungen dürfen kupierte Hunde nicht ausgestellt werden. So lauten die Bedingungen.
(Anm.: Bis vor einem Jahr sah ich etliche kupierte Dobermänner. In diesem Jahr sind mir zum ersten Mal keine aufgefallen, und ich habe extra darauf geachtet)

Bitte vermeidet emotionale Auseinandersetzungen und persönliche Meinungen. Es soll hier nur um die Fakten rund um das Kupieren gehen. Danke.
LG vom Ostseerudel

Geistige Auseinandersetzungen soll man nicht mit Unbewaffneten führen
Zuletzt geändert am 19.10.2009 19:50 Uhr
TickyTacky
  • Moderator
Beiträge: 3602
+ 2
Hi
hier mal das relevante Gesetz (also ein paar Fakten):
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html#BJNR012770972BJNG000403377

§ 6 Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn...(Ausnahmen bezogen auf Hunde)
- tierärztlicher Indikation
- bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,
- zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.


Es gab auch schon mal ein Gerichsturteil (vom Bundesverfassungsgericht) wo ein Züchter das Kupierverbot als Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit sah und klagte. Diese Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entschiedung angenommen mit der Begründung:
"Das Ziel, Tiere vor unnötiger Verstümmelung zu schützen, ist legitimes Gesetzesanliegen. Es stellt ein verhältnismäßiges Mittel dar, um dieses Ziel zu erreichen. Der Gesetzgeber überschreitet nicht seinen Spielraum, wenn er grundsätzlich davon ausgeht, dass alle dem Tier von Natur aus gegebenen Körperteile erhaltenswert sind." ( Bundesverfassungsgericht, Az.: 1 BvR 875/99)

Auch über das Kupieren im Ausland ist bereits ein Gerichtsurteil gefallen ( Amtsgericht Neunkirchen, Az.: 19.536/93 )
denn wer seinen Hund lurzfristig ins Ausland bringt um ihn dort kupieren zu lassen macht sich ebenfalls Strafbar.

Gruss
Sandra
Mother Nature always wants to be balanced - Cesar Millan
erielle
  • Begleithund
Beiträge: 778
+ 1
in der schweiz ist das coupieren glücklicherweise verboten und auch die einfuhr von coupierten hunden! das heisst, hat man trotzdem einen hund mit coupierter rute oder ohren braucht man ein tierärztliches attest, dass es aus medizinischen gründen nötig war (vor allem für über denn zoll)! das mit der einfuhr ist noch nicht so lange verboten, darum wissen es wahrscheinlich viele noch nicht oder stellen sich unwissend, wenn sie coupierte hunde mitbringen aus dem ausland.

http://www.bvet.admin.ch/themen/tierschutz/00781/00793/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdHx9f2ym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--
dieser link führt direkt zu einer pdf-datei mit den wichtigsten schweizerischen gesetzen zu diesem thema. sorry, link muss kopiert werden, funktioniert sonst nicht. oder ansonsten auf www.bvet.ch im suchfeld coupieren eingeben, so findet man es auch ziemlich schnell.

vorsätzliches ohren-coupieren beim hund kann sogar eine haftstrafe oder bis 20000.- CHF busse mit sich bringen.
Wenn du einen verhungernden Hund aufliest und machst ihn satt, dann wird er dich nicht beissen. Das ist der Grundunterschied zwischen Hund und Mensch.

- mark twain -
Zuletzt geändert am 19.10.2009 20:13 Uhr
Stimpy
  • Begleithund
Beiträge: 1950
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Kupierverbot

Schweiz seit 1997

Deutschland Ohren seit 1987, Schwanz seit 1998, Ausstellungsverbot seit 2002.

Österreich seit 2000

(Quelle WIKI)

jagdl. geführte Hunde: §6 TierSchG, Absatz 1, Satz 1b). Dies soll der Beweglichkeit dienen.

Warum einige Rassen nicht (mehr) kupiert werden, ist meiner Meinung nach das Erscheinungsbild des Hundes. Pointer z.B. wurden meines Wissens nach noch nie kupiert.

Mein Onkel (Jäger) sagte mir mal, dass einige jagdl. geführte Hunde immer noch kupiert werden, da so das Verletzungsrisiko minimiert werden soll. Allerdings ist der nicht mehr kupieren Trend glücklicherweise auch bei vielen Jägern zu beobachten.
Ich fürchte, die Tiere betrachten den Menschen als ein Wesen ihresgleichen, das in höchst gefährlicher Weise den gesunden Tierverstand verloren hat.

-Nietzsche-
Zuletzt geändert am 19.10.2009 20:16 Uhr
Sonja Woodtli
  • Forenwelpe
Beiträge: 139
+ 1
Will nur noch was sagen wegen den mitbringen von Auslandshunden mit Kupierter Rute...

Mein Hund ist Kupiert und das ist vom Veterinäramt anerkannt ich kann in jedes Land ein und ausreisen...

Mein Hund hab ich übernommen von Personen die in Amerika gelebt haben wo es noch gang und gebe ist...sie zogen in die Schweiz und er galt als Umzugsgut...

Ihr seht als Umzugsgut ist es nach wie vor erlaubt einzuführen.. das ist aber meines Wissensnach der einzig zugelassene Grund...

Liebe Grüsse
Sonja
Stimpy
  • Begleithund
Beiträge: 1950
+ 1
Und eine nachzuweisende medizinische Indikation! Dann geht s auch!
Ich fürchte, die Tiere betrachten den Menschen als ein Wesen ihresgleichen, das in höchst gefährlicher Weise den gesunden Tierverstand verloren hat.

-Nietzsche-
Sonja Woodtli
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Beiträge: 139
+ 1
Wegen der Frage was das Kupieren bei Jagdhunden soll wurde in der Schule der Tierpfleger gesagt das bei Hunden die in den Bau müssen und sich in ein Tier das im Bau sitz festbeisst, so können sie ja nicht mehr selbst aus dem Bau kommen und der Jäger nehme dann angeblich die Kupierte Rute wo er ja nun zur stabieler Schwanzrute kommt und zieht in so dem Bau heraus eine art Griff.. ob es stimmt weiss ich nicht...

Habe auch gehört das die Jagdhunde die Schwanzspitze gerne blutigschlagen oder wenn der Hund das Wild selbst erlegen muss dann kann das Wild den Hund nicht am Schwanz verleztzen... was mir glaubwürdiger scheint...

lg
TickyTacky
  • Moderator
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Ach und da gibt es auch eine kleine Englische Geschichte zu! Früher (1700-1796) als in England die Hundesteuer für Arbeitshunde eingeführt wurde, wurden die Hunde wo diese Steuer bezahlt wurde kupiert (Rute). Man musste also einen kupierten Hund als Beweis haben .
Heute ist das kupieren der Rute in England verboten (mit ähnlichen Ausnahmen wie hier) und auch die Hundesteuer(inlkusive der wirre Beleg der Bezahlung) ist abgeschafft.

Hier mal Internationaler Wiki-Link: http://en.wikipedia.org/wiki/Docking_(dog)
Mother Nature always wants to be balanced - Cesar Millan
Zuletzt geändert am 19.10.2009 20:33 Uhr
mordra
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Beiträge: 49
+ 1

ähm

- Im Ausland kupierte Hunde dürfen auch bei uns verkauft und ausgestellt werden.

Ist es nicht so das bei uns ein generelles Einfuhrverbot für kupierte Hunde herrscht? (mag ja sein das ich mich täusche)

4.
das Verbringen von Wirbeltieren in das Inland oder das Halten, insbesondere das Ausstellen von Wirbeltieren im Inland zu verbieten, wenn an den Tieren [b]zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale[/b] tierschutzwidrige Handlungen vorgenommen worden sind oder die Tiere erblich bedingte körperliche Defekte, Verhaltensstörungen oder Aggressionssteigerungen im Sinne des § 11b Abs. 1 oder 2 Buchstabe a aufweisen oder soweit ein Tatbestand nach § 11b Abs. 2 Buchstabe b oder c erfüllt ist,
TickyTacky
  • Moderator
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+ 1
Also es ist natürlich kein Beweis aber mit meiner kupierten Hündin hatte ich noch nie Probleme beim Ein- un Ausreisen, auch die Einfuhr nach Deutschland (wo sie bereits kupiert war) wurde nicht mal zur Kenntnis genommen vom Herrn Amtsveterinär. Anders sieht es wohl aus, wenn es offensichtlich frisch gemacht wurde weil dann eben der Verdacht aufkommt das Tier war eventuell nur zum Kupieren im Ausland.
Mother Nature always wants to be balanced - Cesar Millan
Zuletzt geändert am 19.10.2009 20:47 Uhr
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