Erfreuliche Änderung der Tollwutverordnung

rarichter
  • Forenwelpe
Beiträge: 34
Erfreuliche Änderung der Tollwutverordnung

Hunde- und Katzeneigentümer aufgepasst! Die Tollwutverordnung wurde zugunsten der Tierbesitzer geändert.

Im Sinne dieser Verordnung liegt nunmehr ein wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen vor, wenn eine Impfung gegen Tollwut im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.

Somit ist nun festgeschrieben, dass es nach dem verwendetem Impfstoff, und nicht stur nach der Verordnung geht, wenn zu bestimmen ist, in welchen Zeitabständen geimpft werden muss.

Es bleibt zu hoffen, dass die Impfstoffhersteller sich schnell auf die neue Rechtslage einstellen und ihre Beipackzettel entsprechend anpassen, damit die Chance auf seltenere Impfungen auch genutzt werden kann.

Hinweis: Sie dürfen diesen Artikel ohne Veränderungen zum Privatgebrauch oder zum vereinsinternen Gebrauch gerne frei kopieren und weitergeben. Für die kommerzielle Nutzung ist das vorherige Einverständnis des Autors einzuholen.

Frank Richter
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Frank Richter
Kastanienweg 75a
D-69221 Dossenheim
Zuletzt geändert am 01.08.2007 12:33 Uhr
mitläufer
  • Forenwelpe
Beiträge: 6
meine Amtstierärztin sagte mir das hänge von den entsprechenden Antikörpern ab, ob und wie und in welchen Zeiträumen gegen Tollwut geimpft werden muss und nicht was die Beippackzettel sagen, bin da etwas irretiert was zu tun ist...??
legionaer
  • Forenwelpe
Beiträge: 8
Wieder eine neue Variante. Mal kriegt der Hund 3 Impfungen, bevor die 3-Jahresfrist erreicht wird, mal wird vor den bösen Nebenwirkungen der "neuen" Impfstoffe gewarnt oder gleich bestritten, dass das überhaupt zulässig ist, und jetzt muss auch noch der Tollwuttiter überprüft werden (am besten alle paar Wochen, man weiss ja nie).
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Geimpft wird nach Gesetzeslage und dort steht eindeutig, dass die Herstellerangaben bindend sind.
Gruss
Joe
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