Erfreuliche Änderung der Tollwutverordnung
Wieder eine neue Variante. Mal kriegt der Hund 3 Impfungen, bevor die 3-Jahresfrist erreicht wird, mal wird vor den bösen Nebenwirkungen der "neuen" Impfstoffe gewarnt oder gleich bestritten, dass das überhaupt zulässig ist, und jetzt muss auch noch der Tollwuttiter überprüft werden (am besten alle paar Wochen, man weiss ja nie).
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Geimpft wird nach Gesetzeslage und dort steht eindeutig, dass die Herstellerangaben bindend sind.
Gruss
Joe
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Geimpft wird nach Gesetzeslage und dort steht eindeutig, dass die Herstellerangaben bindend sind.
Gruss
Joe
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- Forenwelpe
Beiträge: 34Hunde- und Katzeneigentümer aufgepasst! Die Tollwutverordnung wurde zugunsten der Tierbesitzer geändert.
Im Sinne dieser Verordnung liegt nunmehr ein wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen vor, wenn eine Impfung gegen Tollwut im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.
Somit ist nun festgeschrieben, dass es nach dem verwendetem Impfstoff, und nicht stur nach der Verordnung geht, wenn zu bestimmen ist, in welchen Zeitabständen geimpft werden muss.
Es bleibt zu hoffen, dass die Impfstoffhersteller sich schnell auf die neue Rechtslage einstellen und ihre Beipackzettel entsprechend anpassen, damit die Chance auf seltenere Impfungen auch genutzt werden kann.
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Frank Richter
Rechtsanwalt
Kastanienweg 75a
D-69221 Dossenheim