Einreisebestimmungen unserer Nachbarländer
Hallo Helga,
woher hast Du denn die Infos?
Die sind ein bisschen veraltet. Vor allem muss unbedingt "Internationaler Impfpass" (gelber Impfpass) durch EU-Heimtierausweis (blauer Impfpass) ersetzt werden.
Zudem ist die Gültigkeit der Tollwutimpfung von 12 Monaten aufgehoben, wenn der Tierarzt einen Impfstoff benutzt hat, der eine Wirkungsdauer von 2 oder 3 Jahren besitzt UND dies im Heimtierausweis eingetragen hat unter Gültigkeitsdauer der Impfung.
Ganz wichtig auch: für Reisen in das EU-Ausland müssen die Hunde gechipt sein (alternativ ist eine gut lesbare Tätowierung noch übergangsweise bis 2011 zugelassen).
Auf die Rassediskussion in den Niederladen will ich hier nicht wieder eingehen nur soviel, dass ich am Wochenende auf der Messe Kunden am Stand hatte, die schon mit einem Golden Retriever einen riesen Schreck dort bekommen haben, denn weil der Hund durch bellen auffiel, sollte er eingezogen werden...seine VDH-Ahnentafel hat ihn dann wohl gerettet....soviel dazu...
Viele Grüße,
Yvonne
woher hast Du denn die Infos?
Die sind ein bisschen veraltet. Vor allem muss unbedingt "Internationaler Impfpass" (gelber Impfpass) durch EU-Heimtierausweis (blauer Impfpass) ersetzt werden.
Zudem ist die Gültigkeit der Tollwutimpfung von 12 Monaten aufgehoben, wenn der Tierarzt einen Impfstoff benutzt hat, der eine Wirkungsdauer von 2 oder 3 Jahren besitzt UND dies im Heimtierausweis eingetragen hat unter Gültigkeitsdauer der Impfung.
Ganz wichtig auch: für Reisen in das EU-Ausland müssen die Hunde gechipt sein (alternativ ist eine gut lesbare Tätowierung noch übergangsweise bis 2011 zugelassen).
Auf die Rassediskussion in den Niederladen will ich hier nicht wieder eingehen nur soviel, dass ich am Wochenende auf der Messe Kunden am Stand hatte, die schon mit einem Golden Retriever einen riesen Schreck dort bekommen haben, denn weil der Hund durch bellen auffiel, sollte er eingezogen werden...seine VDH-Ahnentafel hat ihn dann wohl gerettet....soviel dazu...
Viele Grüße,
Yvonne
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Gast

Hallo zusammen,
wer in die Schweiz kommt sollte sich genauer über die Leinenpflicht in der Region (genauer Kanton) informieren, manche haben allgemeine Leinenpflicht, andere nicht...Konkret es kann sein dass man auf der einen Seite des Baches den Hund frei laufen lassen kann und auf der anderen nicht....ist manchmal etwas verwirrend...Überhaupt ist es Sache der einzelnen Kantone ein Hundegesetz zu erlassen, dass kann also von alle Hunde dürfen frei laufen bis alle an die Leine und alle Grossen mit Maulkorb gehen...
Ich weiss es erst für drei Kantone....
Liebe Grüsse
Kathrin
wer in die Schweiz kommt sollte sich genauer über die Leinenpflicht in der Region (genauer Kanton) informieren, manche haben allgemeine Leinenpflicht, andere nicht...Konkret es kann sein dass man auf der einen Seite des Baches den Hund frei laufen lassen kann und auf der anderen nicht....ist manchmal etwas verwirrend...Überhaupt ist es Sache der einzelnen Kantone ein Hundegesetz zu erlassen, dass kann also von alle Hunde dürfen frei laufen bis alle an die Leine und alle Grossen mit Maulkorb gehen...
Ich weiss es erst für drei Kantone....
Liebe Grüsse
Kathrin
Ds ist ja in Deutschland sogar noch schlimmer...da darf jede Stadt bzw. Gemeinde über Leinenpflicht und Freilaufgebiete entscheiden...da kann man sich ja schon im Nachbarort ordentlich vertun. Außerdem gibt es in jedem Bundesland andere Regeln über freilaufende Hunde im Wald und ab wann geschossen werden darf...ich frag mich wie man sich das als Tourist alles merken soll bzw. wie viel Info ich meinen Kunden noch mit auf den Weg geben soll...echt schlimm!!!
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Gast

Ich find das recht schlimm, ich wäre dafür, dass es für alle Hundehalter mit Hund eine Prüfung gibt in der festeglegt wird wie/und von wem der Hund geführt werden darf. Diese Prüfung gilt dann Europaweit und muss periodisch repetiert werden. Ähnlich wie mit Autos.
Ich weiss das weicht vom Thema ab, aber ich hab gerade diese Idee gehabt und die gefällt mir grad recht gut, deshalb schmeiss ich sie mal in die Runde
Liebe Grüsse Kathrin
Ich weiss das weicht vom Thema ab, aber ich hab gerade diese Idee gehabt und die gefällt mir grad recht gut, deshalb schmeiss ich sie mal in die Runde
Liebe Grüsse Kathrin
Zuletzt geändert am 07.05.2008 15:53 Uhr
Ja, so was in der Art wäre gut, denn ich traue mich meist nicht meinen Rüde (meine Hündin braucht sowieso noch die Schleppleine) irgendwo anders als in bekannten Gebieten frei laufen zu lassen. Er geht dann auch meist an der Flexi obwohl absolut nicht nötig...nicht aus Angst vor einer Strafe sondern vor allem vor wild gewordenen Jägern (gerade im Ausland!). Ansonsten orientiere ich mich an anderen Hundebesitzern, die die Hunde frei laufen lassen oder eben nicht...ist halt auch keine Garantie. Ich denke mal, dass man sich bei Strafen (wenn nicht gerade Schilder aufgestellt waren) gut rausreden kann bzw. können sollte, denn wer soll denn die ganzen Hundeverordnungen in fremden Regionen kennen!!!
Viele Grüße,
Yvonne
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- Rudelbeschützer
Beiträge: 3965L.G. Helga mit Zorro und Peggy
Niederlande:
Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen, höchstens 12 Monaten, wenn die Hunde nach Vollendung des dritten Lebensmonats geimpft wurden. Für Tiere, die vorher geimpft wurden, gilt die Gültigkeit drei Monate.
"Typ Pit Bull Terrier" verboten, die Einreise mit American Staffordshire Terrier und Bullterrier dagegen erlaubt. Es empfiehlt sich aber die Mitnahme des Abstammungsnachweises. Dies gilt auch für Fila Brasilieros, Dogo Argentinos und Mastino Napolitani.
In den Niederlanden gilt Leinenpflicht für alle Hunde. An vielen Stränden sind Hunde erlaubt.
An der Leine sind Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt.
Bis auf wenige Ausnahmen sind Hunde in Hotels und auf Campingplätzen erlaubt.
Kontakt: Botschaft des Königreichs der Niederlande
Schweiz:
Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen, höchstens vor 12 Monaten.
Gesundheitszeugnis, nicht älter als 30 Tage und tierärztliches Tollwutimpfzeugnis.
Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Rute ist bei Tieren jünger als fünf Monate verboten. Für die Durchreise mit Bahn oder Flugzeug oder kurzem Zwischenaufenthalt gibt es keinerlei Einschränkungen.
Kein Einfuhrverbot.
Dänemark:
Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen, höchstens 12 Monaten. Sind keine 30 Tage zwischen Impfung und Einreise vergangen, ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Internationaler Impfpass. Hunde, die jünger als drei Monate sind, benötigen eine Gesundheitsbescheinigung.
Einfuhrverbot für Pit Bull Terrier, Tosa Inu, Kreuzungen mit diesen Rassen
An den Stränden besteht von April bis Ende September, in Wäldern ganzjährig Leinenzwang.
In vielen Restaurants dürfen Hunde mitgebracht werden.
Zum Schutz von Allergikern sind Teilbereiche von öffentlichen Verkehrsmitteln für Hunde gesperrt.
Hunde sind in den meisten Hotels zugelassen. In Jugendherbergen sind Hunde verboten.
Kontakt: Botschaft des Königreichs Dänemark
Österreich:
Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen, höchstens vor 12 Monaten.
Internationaler Impfpass, Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
Kein Einfuhrverbot.
Weitgehend gilt Leinenzwang, häufig auch Maulkorbzwang, z. B. in Innenstädten.
An Stränden gilt Hundeverbot.
Hunde sind im öffentlichen Nahverkehr erlaubt.
Wer seinen Hund im Auto in der Sonne zurücklässt, kann mit Wagenaufbruch, der Verbringung in ein Tierheim und einer Anzeige rechnen.
In vielen Hotels und Pensionen sind Hunde gestattet.
Kontakt: Botschaft der Republik Österreich